Bedingungen und Konditionen
Version: 20. Oktober 2025
Artikel 1 – Definitionen
- Gedenkwebshop, mit Sitz in Lisse, Handelskammernummer 80868835, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Die Parteien sind gemeinsam der Verkäufer und der Käufer.
- Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
Artikel 3 – Zahlung
- Der vollständige Kaufbetrag ist stets unmittelbar im Webshop zu entrichten. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer die Forderung eintreiben. Die mit dieser Eintreibung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der „Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten“ berechnet.
- Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
- Angebote sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, verfällt das Angebot.
- Lieferzeiten in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich und berechtigen den Käufer bei deren Überschreitung weder zum Rücktritt noch zu Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
- Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.
Artikel 5 – Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der Verbraucher die gesamte Bestellung erhalten hat.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach den Spezifikationen des Verbrauchers maßgefertigt wurden oder nur eine begrenzte Haltbarkeit haben.
- Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Während der Abkühlungsphase geht der Verbraucher mit dem Produkt und der Verpackung vorsichtig um. Der Verbraucher darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um festzustellen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
Artikel 6 – Änderung des Vertrags
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen entsprechend anpassen.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung verschieben. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so bald wie möglich informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber im Voraus schriftlich informieren.
- Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
- Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7 – Lieferung und Gefahrenübergang
- Sobald der Käufer die gekaufte Ware entgegengenommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 – Untersuchung und Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Aus-)Lieferung, jedenfalls jedoch innerhalb kürzester Frist, zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu untersuchen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, beziehungsweise ob Qualität und Menge den im normalen (Handels-)Verkehr üblichen Anforderungen entsprechen.
- Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Mängeln oder Verlust der gelieferten Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
- Wird die Beschwerde innerhalb der festgelegten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder eine Nachbesserung vorzunehmen, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über diesen Teil des Kaufpreises zu erteilen.
- Geringfügige und/oder in der Branche übliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
- Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Bestandteile, die zu demselben Vertrag gehören.
- Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9 – Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies lediglich als Anschauungsbeispiel, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware dem Muster oder Modell entsprechen soll.
- Bei Verträgen über unbewegliches Eigentum gilt die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls nur als Hinweis, ohne dass die zu übertragende Sache diesen Angaben entsprechen muss.
Artikel 10 – Lieferung
- Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, beziehungsweise in dem Moment, in dem ihm die Waren gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
- Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.
- Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, eventuell anfallende Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich und stellt niemals eine verbindliche Frist dar. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile getrennt in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere alle Umstände, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte und aufgrund derer eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann – wie zum Beispiel Krankheit, Pandemie, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten sowie sonstige Betriebsstörungen beim Verkäufer.
- Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt auch den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer zur Durchführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
- Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer an der Erfüllung gehindert ist. Hat die in dem vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
- Dauert der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur mittels eingeschriebenem Brief erfolgen.
Artikel 12 – Abtretung von Rechten
- Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Vereinbarung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die sich im Besitz des Verkäufers befindlichen sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vereinbarten Gesamtpreis vollständig bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Betrag nachgezahlt wurde. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer dann nicht angelastet werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
- Sind die Waren noch nicht geliefert, die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis jedoch nicht vertragsgemäß bezahlt worden, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird in diesem Fall erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14 – Haftung
- Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Durchführung eines Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um die im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegte Selbstbeteiligung erhöht.
- Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15 – Rügepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten umgehend dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren.
- Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16 – Garantien
- Sind im Vertrag Garantien enthalten, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, frei von Mängeln ist und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der Ware durch den Käufer.
- Die genannte Garantie bezweckt, zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung zu schaffen, dass die Folgen eines Garantieverstoßes stets vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer im Falle eines Garantieverstoßes niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Bestimmung des vorstehenden Satzes gilt auch dann, wenn dem Käufer der Verstoß bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt sein können.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung entstanden ist oder wenn – ohne Zustimmung des Verkäufers – der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben vorzunehmen oder die gekaufte Ware für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt ist.
- Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf ein von einem Dritten hergestelltes Produkt, so ist die Garantie auf diejenige beschränkt, die vom jeweiligen Hersteller gewährt wird.
Artikel 17 – Geistiges Eigentum
- Gedenkwebshop behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern mit Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Mustern usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gedenkwebshop weder kopieren noch Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder in sonstiger Weise nutzen.
Artikel 18 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gedenkwebshop ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
- Wesentliche inhaltliche Änderungen wird Gedenkwebshop nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprechen.
- Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 19 – Anwendbares Recht und Zuständiges Gericht
- Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Das niederländische Gericht in dem Gerichtsbezirk, in dem Gedenkwebshop seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
- Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin uneingeschränkt in Kraft.





















